⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Berechnungen dieses Rechners sind stark vereinfachte Schätzungen und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine offizielle Lohnabrechnung und sind nicht rechtlich bindend. Für exakte Berechnungen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder nutzen Sie offizielle Programme.
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Erklärung zur Berechnung:
1. Lohnsteuer & Soli: Die Lohnsteuer wird über einen vereinfachten Steuersatz pro Steuerklasse ermittelt. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird berücksichtigt.
2. Sozialabgaben: Es gelten die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen (für KV/PV bundeseinheitlich, für RV/AV differenziert nach Ost/West).
3. Pflegeversicherung: Der Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren sowie die Entlastung ab dem 2. Kind werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berechnet (Sonderregelung Sachsen beachtet).
4. Arbeitgeberkosten: Neben den regulären hälftigen Sozialversicherungsbeiträgen sind hier auch die gesetzlichen Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage) enthalten.
