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Was ist die Lohnsteuer? Ein Überblick für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Lohnsteuer ist ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Steuersystems und betrifft alle Personen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Im Kern handelt es sich bei der Lohnsteuer nicht um eine eigenständige Steuer, sondern um eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer des Arbeitnehmers. Diese wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

1. Ab welchem Einkommen muss ich Steuern zahlen? Der Grundfreibetrag

Die Pflicht zur Zahlung von Lohn- und Einkommensteuer beginnt erst, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze wird durch den Grundfreibetrag definiert.

Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum jedes Bürgers in Deutschland, das heißt: Das Einkommen, das zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts dient, darf nicht besteuert werden.

  • Höhe des Grundfreibetrags (Beispiel für 2025):
    • Für Ledige liegt der Grundfreibetrag im Jahr 2025 bei 12.096 Euro pro Jahr.
    • Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.192 Euro pro Jahr.

Fazit zur Steuerpflicht: Erst der Teil des zu versteuernden Jahreseinkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt, wird mit dem Eingangssteuersatz von 14 % besteuert. Wer im Jahr weniger als den Grundfreibetrag verdient, zahlt grundsätzlich keine Lohn- oder Einkommensteuer.


2. Definition und Mechanismus des Lohnsteuerabzugs

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Erhebungsform für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

  • Wer ist Steuerschuldner? Der tatsächliche Steuerschuldner ist immer der Arbeitnehmer, da er derjenige ist, der das steuerpflichtige Einkommen erzielt.
  • Wer führt die Steuer ab? Die Verantwortung für die korrekte Berechnung, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer liegt beim Arbeitgeber. Dieses Verfahren wird als Lohnsteuerabzug bezeichnet und dient als Quellensteuer.
  • Bemessungsgrundlage: Die Höhe der monatlich fälligen Lohnsteuer richtet sich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) des Arbeitnehmers, die elektronisch gespeichert sind. Dazu gehören insbesondere die Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge und der Kirchensteuerabzug.

Merke: Der Arbeitgeber behält neben der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ein und leitet alle drei Beträge gesammelt an das Finanzamt weiter.


3. Funktion und Zielsetzung

Das Lohnsteuerabzugsverfahren erfüllt zwei wesentliche Funktionen im deutschen Staatswesen und für die Bürger:

  • Liquiditätssicherung des Staates: Durch den monatlichen, verpflichtenden Abzug beim Arbeitgeber erhält der Staat einen regelmäßigen und planbaren Zufluss an Steuereinnahmen.
  • Entlastung des Arbeitnehmers: Die Vorauszahlung sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht am Jahresende eine große Steuerschuld auf einmal begleichen müssen.

4. Die Rolle der Lohnsteuerklassen

Die Lohnsteuerklasse ist das entscheidende Kriterium, das die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs maßgeblich beeinflusst. Sie wird anhand des Familienstandes und der Lebenssituation des Arbeitnehmers festgelegt und soll die voraussichtliche jährliche Steuerschuld möglichst genau abbilden.

LohnsteuerklasseBeschreibung der PersonengruppeAuswirkung auf den Abzug
ILedige, Geschiedene, Verwitwete etc.Standardabzug für Singles und Alleinverdiener.
IIAlleinerziehende.Berücksichtigung des Entlastungsbetrags, geringerer Abzug.
IIIVerheiratete/Lebenspartner (Partner wählt Klasse V).Sehr niedriger Abzug, meist für den Partner mit dem höheren Einkommen.
IVVerheiratete/Lebenspartner (beide haben ähnliches Einkommen).Grundsatz-Einstellung, Abzug ähnlich wie Klasse I.
VVerheiratete/Lebenspartner (Partner wählt Klasse III).Sehr hoher Abzug, meist für den Partner mit dem niedrigeren Einkommen.
VIZweiter oder weitere Nebenjobs.Höchster Abzug, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.

5. Lohnsteuer vs. Einkommensteuer: Der Ausgleich

Da die monatliche Lohnsteuer auf Basis von Pauschalen und der Steuerklasse berechnet wird, weicht sie fast immer von der tatsächlich geschuldeten Jahressteuer ab.

Die finale Korrektur erfolgt durch die jährliche Einkommensteuererklärung (oder Lohnsteuerjahresausgleich). Mit dieser Erklärung können Arbeitnehmer alle tatsächlich angefallenen und abzugsfähigen Kosten (wie höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben) geltend machen.

Da in der Steuererklärung oft mehr Abzüge berücksichtigt werden können als beim monatlichen Lohnsteuerabzug, führt die Abgabe der Erklärung in vielen Fällen zu einer Steuererstattung. Arbeitnehmer erhalten dann die im Laufe des Jahres zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück.


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Author: Blackscenic