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Kfz-Steuer in Deutschland


Die Kfz-Steuer in Deutschland: So funktioniert die Berechnung und was 2025 wichtig ist

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland ein fester Posten in den jährlichen Autokosten. Sie wird vom Zoll erhoben und ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich in den letzten Jahren immer stärker an der Klimafreundlichkeit orientieren. Insbesondere der CO₂-Ausstoß spielt eine wachsende Rolle.


Berechnungsgrundlagen der Kfz-Steuer

Die Berechnung der Kfz-Steuer ist nicht immer einfach, da sie sich nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs richtet. Grundsätzlich setzt sich die Jahressteuer aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  1. Einem hubraumbezogenen Grundbetrag:
    • Für Benziner (Otto- und Wankelmotoren) beträgt dieser 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
    • Für Dieselfahrzeuge beträgt dieser 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.
  2. Einem CO₂-orientierten Betrag: Dieser Teil ist komplexer und hängt maßgeblich vom Erstzulassungsdatum ab. Das Ziel ist, Fahrzeuge mit höherem CO₂-Ausstoß stärker zu besteuern.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009:

Hier kommt der CO₂-Ausstoß pro Kilometer ins Spiel. Es gibt eine Freigrenze von 95 Gramm CO₂ pro Kilometer (g/km). Für jeden Gramm über dieser Freigrenze wird ein zusätzlicher Betrag fällig.

Besonderheiten für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021:

Für diese Fahrzeuge sind die CO₂-bezogenen Steuersätze progressiv gestaffelt. Das bedeutet, je mehr CO₂ ein Fahrzeug ausstößt, desto höher ist der Steuersatz pro Gramm über der Freigrenze.

  • Über 95 bis 115 g/km: 2,00 Euro je g/km
  • Über 115 bis 135 g/km: 2,20 Euro je g/km
  • Über 135 bis 155 g/km: 2,50 Euro je g/km
  • Über 155 bis 175 g/km: 2,90 Euro je g/km
  • Über 175 bis 195 g/km: 3,40 Euro je g/km
  • Über 195 g/km: 4,00 Euro je g/km

Ältere Fahrzeuge (vor dem 1. Juli 2009):

Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, ist der CO₂-Wert für die Steuerberechnung in der Regel irrelevant. Hier richtet sich die Steuer hauptsächlich nach Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm). Je schlechter die Schadstoffklasse, desto höher ist der Steuersatz pro 100 cm³ Hubraum.


Spezielle Regelungen und Änderungen 2025

Elektroautos

Elektroautos werden in Deutschland weiterhin steuerlich gefördert:

  • Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2030.
  • Ermäßigung danach: Nach Ablauf der 10 Jahre oder ab 2031 (je nachdem, was zuerst eintritt) zahlen Elektroautos nur 50 Prozent der regulären Kfz-Steuer, die sich dann nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.
  • Wichtig: Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Hybridfahrzeuge oder Plug-in-Hybride. Bei diesen berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß, wobei Plug-ins aufgrund ihres geringeren CO₂-Wertes oft günstiger sind als reine Verbrenner.

Steuervergünstigung für emissionsarme Pkw (bis Ende 2025)

Für besonders emissionsarme Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 12. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2024, die einen CO₂-Wert von unter 95 g/km aufweisen, gibt es eine jährliche Steuervergünstigung von 30 Euro. Diese Vergünstigung gilt für maximal fünf Jahre, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2025.

CO₂-Preis (Betankung) 2025

Unabhängig von der Kfz-Steuer wird zum 1. Januar 2025 der CO₂-Preis auf Kraftstoffe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO₂ angehoben. Dies führt voraussichtlich zu einer Erhöhung der Spritpreise um etwa 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin. Diese Abgabe betrifft alle Autofahrer direkt beim Tanken und dient zusätzlich der Lenkung hin zu klimafreundlicherem Verhalten.

Oldtimer (H-Kennzeichen)

Für Oldtimer mit einem H-Kennzeichen (oder einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung), die mindestens 30 Jahre alt sind und weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gilt eine pauschale Jahressteuer:

  • 191,73 Euro für Pkw und andere Kraftfahrzeuge (außer Motorräder)
  • 46,02 Euro für Motorräder

Diese Regelung ist unabhängig von Hubraum und Emissionen und soll das Kulturgut Oldtimer fördern.

Wohnmobile und Anhänger

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile und Anhänger bemisst sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse. Die Sätze können hier je nach Gewicht und Euro-Norm variieren.


Wie Sie die Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug ermitteln

Die genaue Höhe der Kfz-Steuer können Sie anhand der Daten in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ermitteln. Dort finden Sie Angaben zum Hubraum, der Kraftstoffart (Benzin, Diesel, Elektro etc.) und dem CO₂-Ausstoß (Feld V.7).

Es gibt auch zahlreiche Online-Rechner (z.B. vom ADAC, Bundesfinanzministerium oder von Vergleichsportalen), die Ihnen eine schnelle und präzise Berechnung ermöglichen. Geben Sie dort einfach die entsprechenden Fahrzeugdaten ein.

Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich im Voraus entrichtet. Bei einem jährlichen Betrag ab 500 Euro ist auch eine halbjährliche Zahlung mit einem geringen Aufschlag möglich.

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Bemühungen, den Straßenverkehr umweltfreundlicher zu gestalten, indem emissionsarme Fahrzeuge begünstigt und „schmutzigere“ Fahrzeuge höher besteuert werden. Informieren Sie sich vor einem Fahrzeugkauf genau über die zu erwartenden Steuerkosten, da diese langfristig einen erheblichen Unterschied machen können.

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Author: Blackscenic

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