Das sind die Konsequenzen
Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich oft als „TÜV“ bezeichnet, ist in Deutschland eine gesetzliche Pflicht. Sie soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr den Sicherheitsstandards entsprechen. Wer den Termin für die HU versäumt und mit abgelaufener Plakette fährt, riskiert jedoch nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ernste Probleme im Schadensfall.
Dieser Artikel beleuchtet die Regeln, Strafen und die versicherungsrechtlichen Folgen, wenn Sie ohne gültige Hauptuntersuchung unterwegs sind.
1. Abgelaufener TÜV: Keine Bagatelle, sondern eine Ordnungswidrigkeit
Die Hauptuntersuchung muss für die meisten Pkw alle zwei Jahre durchgeführt werden (nach der Erstzulassung nach drei Jahren). Die Frist ist exakt einzuhalten. Den nächsten Termin erkennen Sie an der HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr an, die oberste Zahl am Rand den fälligen Monat.
Grundsätzlich ist das Fahren ohne gültige HU eine Ordnungswidrigkeit. Zwar wird bei einer geringen Überschreitung (oft bis zu zwei Monate) meist noch eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, danach drohen jedoch Bußgelder.
Bußgeldtabelle für Pkw und Motorräder
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung:
Überziehungsdauer | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
Bis zu 2 Monate | Verwarnung (meist kein Bußgeld) | 0 |
2 bis 4 Monate | 15 € | 0 |
4 bis 8 Monate | 25 € | 0 |
Über 8 Monate | 60 € | 1 |
Hinweis: Für Nutzfahrzeuge, Anhänger oder Fahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung sind die Strafen teilweise strenger.
Zusätzliche Kosten bei der HU-Stelle
Neben den staatlichen Bußgeldern fallen zusätzliche Kosten bei der Prüfstelle an, wenn Sie den Termin deutlich überzogen haben:
- Erweiterte HU (Vertiefte Prüfung): Ist die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überfällig, muss die Prüforganisation eine erweiterte Hauptuntersuchung durchführen. Dafür wird ein Zuschlag von 20 % auf die regulären HU-Gebühren erhoben.
2. Abgelaufener TÜV und Unfall: Zahlt die Versicherung?
Eine der größten Sorgen beim Fahren ohne gültige HU betrifft den Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.
Die gute Nachricht (Haftpflichtversicherung)
Grundsätzlich bleibt der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtschutz bestehen, auch wenn der TÜV abgelaufen ist. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie bei Dritten (dem Unfallgegner) verursacht haben. Dies geschieht, um die Unfallopfer nicht zu benachteiligen.
Die schlechte Nachricht (Regress und Kaskoversicherung)
Hier wird es kritisch:
- Regressforderung: Die Haftpflichtversicherung kann den Fahrzeughalter in Regress nehmen, d.h. einen Teil der gezahlten Schadenssumme zurückfordern. Dies ist der Fall, wenn nachweislich ein technischer Mangel, der bei der HU aufgefallen und hätte behoben werden können, ursächlich für den Unfall war (z.B. defekte Bremsen oder abgefahrene Reifen). Der Regress ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag (derzeit bis zu 5.000 Euro) begrenzt.
- Kaskoversicherung: Bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko) können die Leistungen im schlimmsten Fall gekürzt oder sogar ganz verweigert werden. Dies gilt, wenn der Unfall auf die fehlende HU zurückzuführen ist, da dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden kann, welche zum Ausschluss von Leistungen führen kann.
Fazit zum Unfall: Ein abgelaufener TÜV macht Sie zwar nicht automatisch zum Unfallverursacher, aber er kann die finanzielle Belastung im Schadensfall drastisch erhöhen.
3. Sonderfälle und wichtige Hinweise
Stehendes Fahrzeug
Auch wenn Ihr Fahrzeug angemeldet, aber nicht in Betrieb ist (z.B. in der Garage steht), muss es eine gültige HU haben. Wird dies festgestellt, droht ebenfalls ein Bußgeld.
HU-Nachprüfung
Wurden bei der HU erhebliche Mängel festgestellt, müssen diese innerhalb eines Monats behoben und das Fahrzeug zur Nachprüfung vorgeführt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die HU als nicht bestanden, und es muss eine komplett neue, gebührenpflichtige Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Fahren zur Prüfstelle
Ist der TÜV abgelaufen, ist die einzige Fahrt, die Sie mit dem Fahrzeug noch machen dürfen, die direkte Fahrt zur Prüfstelle (HU-Stelle) oder zu einer Werkstatt zur Mängelbehebung im Zusammenhang mit der HU, sofern die Zulassungsstelle dies nicht ausdrücklich untersagt hat.
Fazit: Sicherheit und Kosten im Blick behalten
Die Hauptuntersuchung dient nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, sondern vor allem Ihrer eigenen und der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Angesichts der überschaubaren Kosten für die HU im Vergleich zu den drohenden Bußgeldern, den Aufschlägen für die vertiefte Prüfung und den potenziellen Regressforderungen der Versicherung im Falle eines Unfalls, ist es ratsam, den Termin rechtzeitig wahrzunehmen.
Merke: Die rechtzeitige HU ist die einfachste und kostengünstigste Methode, um unnötige Strafen und Risiken zu vermeiden.