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Definition, Rechte und Besonderheiten

In der deutschen Arbeitswelt begegnet uns oft die Unterscheidung zwischen „Angestellten“ und „gewerblichen Arbeitnehmern“. Doch was genau zeichnet einen gewerblichen Arbeitnehmer aus, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie grenzt er sich von anderen Beschäftigtengruppen ab? Dieser Artikel gibt einen Überblick.

1. Definition: Wer ist ein gewerblicher Arbeitnehmer?

Als gewerbliche Arbeitnehmer (oft umgangssprachlich als „Arbeiter“ bezeichnet) gelten Personen, die überwiegend körperliche oder handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausüben. Ihr Einsatz erfolgt primär in der Produktion, im Handwerk, in der Logistik oder im Baugewerbe.

Im Gegensatz dazu stehen die Angestellten, deren Fokus eher auf kaufmännischen, administrativen, leitenden oder geistigen Tätigkeiten liegt.

2. Rechtliche Gleichstellung

Historisch gab es drastische Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten, etwa bei Kündigungsfristen oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Heute ist diese Unterscheidung rechtlich weitgehend aufgehoben:

  • Entgeltfortzahlung: Seit dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erhalten gewerbliche Arbeitnehmer im Krankheitsfall ihren Lohn genauso für sechs Wochen weiter wie Angestellte.
  • Urlaubsanspruch: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt einheitlich für alle Arbeitnehmergruppen.
  • Kündigungsschutz: Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB sind für beide Gruppen identisch und richten sich primär nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

3. Besonderheiten bei der Vergütung: Lohn vs. Gehalt

Ein markanter Unterschied besteht oft noch in der Art der Abrechnung:

  • Lohn (Gewerbliche): Die Vergütung wird häufig auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet (Zeitlohn) oder nach erbrachter Leistung (Akkordlohn). Dadurch kann die monatliche Auszahlung variieren.
  • Gehalt (Angestellte): Hier wird meist ein fester monatlicher Betrag gezahlt, unabhängig von der genauen Anzahl der Arbeitstage im Monat.

4. Tarifverträge und Sozialkassen

In vielen Branchen mit einem hohen Anteil an gewerblichen Arbeitnehmern (z. B. im Baugewerbe) spielen Tarifverträge eine entscheidende Rolle. Diese regeln oft spezifische Zulagen für:

  • Erschwerte Arbeitsbedingungen (Schmutz-, Gefahren- oder Lärmzulagen).
  • Schichtarbeit und Überstunden.
  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Eine Besonderheit sind zudem die Sozialkassen (wie die SOKA-BAU im Baugewerbe), die sicherstellen, dass Ansprüche wie Urlaub oder Altersvorsorge auch bei häufig wechselnden Baustellen und Arbeitgebern erhalten bleiben.

5. Bedeutung von Arbeitsschutz und Sicherheit

Da gewerbliche Arbeitnehmer häufiger mit Maschinen, Werkzeugen oder Gefahrstoffen arbeiten, hat der betriebliche Arbeitsschutz hier einen besonders hohen Stellenwert. Arbeitgeber sind verpflichtet:

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen durchzuführen.
  • Die Ergonomie am Arbeitsplatz (z. B. Heben und Tragen) zu optimieren.

Fazit

Obwohl die rechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten fast vollständig verschwunden sind, bleibt die Bezeichnung „gewerblicher Arbeitnehmer“ ein wichtiger Begriff in der Lohnabrechnung, der Unfallversicherung und bei Tarifverhandlungen. Sie sind das Fundament der produzierenden Wirtschaft und des Handwerks.

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Author: Blackscenic

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